Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB) gelten im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (und juristischen Personen des öffentlichen Rechts) (nachfolgend kurz der Kunde) und zwar für alle Leistungen (Berichte, Werbeanzeigen, Aufträgen und Angebote) die durch den Verlag Steinberg-Böthig, Fritz-Reuter-Ring 16, 21391 Reppenstedt, vertr. d. d. Herausgeberin und Redakteurin Dipl. oec. troph. Julia Steinberg-Böthig (nachfolgend kurz der Verlag genannt) über die Veröffentlichung in dem vom Verlag selbst herausgegebenen Publikationen erbracht/ angeboten werden.
Die jeweils gültige Preisliste wird vom Auftraggeber mit Erteilung des Beitrags-/ Werbeauftrags anerkannt.
Bei Buchungen von weiteren Anzeigen (ab 3 Anzeigen, ab Größe 1/4) in der BeneFit wird ein Rabatt von 5% auf den Anzeigenpreis gewährt. Bei sechs Anzeigen 10%. Der Rabatt kommt bei Zeichnung eines Auftrages über mehrere Ausgaben zur Anwendung. Ausgenommen sind Rabatte auf Produktempfehlung auf der Trendseite. Bei Nichtabnahme der gebuchten Anzeige erfolgt die Nachbelastung zum vollen Anzeigenpreis.
Abweichend vom Kunden vereinbarte Bedingungen erkennt der Verlag nicht an und werden nicht Gegenstand des Vertrags. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen abweichenden Bedingungen des Kunden dessen Auftrag ohne ausdrücklichen Vorbehalt angenommen oder ausgeführt wird.
Vertragsbestandteil können die abweichenden Bedingungen des Kunden nur werden, wenn der Verlag diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Beitrags-/Werbeaufträge werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten, aus der sich Inhalt und Umfang der vom Verlag zu erbringenden Leistungen ergibt. Hierfür werden entsprechende Vertragsvorlagen verwendet.
Beitrags-/Werbeaufträge die der Kunde mündlich oder fernmündlich veranlasst, bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Änderungen des Beitragsauftrages und / oder der AGB sowie für sonstige Vereinbarungen der Parteien.
2. Beitrags-/Werbungsaufträge die nicht von dem oder nicht zugleich von allen in der Anzeige genannten Kunden erteilt werden, führt der Verlag nur aus, wenn dem Kunden entsprechende Vollmachten aller in dem Beitrag / der Werbung Genannter vorliegen oder wenn deren rechtsgeschäftliche Erklärungen vorliegen, dass er/sie mit der Beauftragung und Veröffentlichung bei gesamtschuldnerischer Haftung einverstanden sind.
3. Eine Kündigung des Vertrages vor Auftragende ist durch den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlages und nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Kündigung aus wichtigem Grund.
4. Beitrags-/Werbeaufträge werden grundsätzlich in vorheriger Absprache mit dem Kunden vom Verlag gestaltet.
Die Gliederung des Inhalts, d.h. der Beiträge und Werbungen, obliegt allein dem Verlag. Dieser übernimmt die Einteilung nach sachlichen Kriterien und richtet Beiträge und Werbungen hiernach aus.
Bereits bei Vertragsschluss wird der Kunde auf die Gliederung hingewiesen und erhält bei Vertragsschluss eine Position angeboten. Um die erforderliche Übersichtlichkeit und den Informationswert zu gewährleisten, werden Schriften, Schriftgröße und Schriftstärke vom Verlag festgelegt.
Der Verlag behält sich vor ohne besondere Ankündigung unter bestmöglicher Wahrung der Kunden- und Leserinteressen Änderungen vorzunehmen und die Beiträge und Eintragungen nach billigem Ermessen neu zu ordnen. Für vom Kunden gestaltete Anzeigen, behält sich der Verlag vor, wegen ungenügender Reprofähigkeit diese zurückzuweisen.
5. Dem Auftraggeber steht bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger oder unterbliebener Veröffentlichung eines Beitrags oder einer Werbeanzeige ein Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgeltes für diese Eintragung insoweit zu, als der Zweck des Beitrages der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Erfüllung, Beseitigung oder Schadenersatz auf Verschulden bei Vertragsschluss, sonstigen Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verlages. In den Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, haftet der Verlag außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen eines Mangels bleibt unberührt, wenn die Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.
Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen des Werkes durch Reklamation gegenüber dem Verlag schriftlich geltend zu machen. Eine nicht fristgemäße Rüge schließt jeden Anspruch des Auftraggebers wegen Mängeln aus.
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr beginnend ab Erscheinen des Werkes.
6. Der Verlag ist bemüht, die Veröffentlichung zeitgerecht erscheinen zu lassen.
Die Erscheinungsdaten sind Ende Januar, Ende März, Ende Mai, Ende Juli, Ende September und Ende November. Der Verlag haftet jedoch nicht für die Einhaltung dieser Termine.
Im Falle des Nichterscheinens des Werkes oder im Falle höherer Gewalt übernimmt der Verlag keine Verpflichtungen auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, lediglich bereits geleistete Zahlungen werden zurückgewährt.
7. Der Verlag ist dem Kunden gegenüber weder verpflichtet noch trifft ihn eine entsprechende Obliegenheit, die im Auftrag enthaltenen Inhalte des Beitrags/Werbung auf seine Richtigkeit und Zulässigkeit hin zu überprüfen.
Der Kunde ist für den Inhalt seines Auftrages allein verantwortlich, er trägt die volle Verantwortung und Haftung und stellt den Verlag von allen wettbewerbs-/urheber- oder namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei.
Es ist ausschließlich Sache des Kunden wettbewerbs-/urheber- oder namens- und markenrechtliche Fragen zur Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.
Der Kunde versichert gegenüber dem Verlag, dass er über sämtliche für die in Auftrag gegebenen veröffentlichten Inhalte erforderlichen Rechte uneingeschränkt verfügt.
Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Verlag geltend machen, haftet allein der Kunde und verpflichtet sich, den Verlag von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freizustellen.
8. Der Kunde hat jeweils 4 Wochen vor Erscheinungsdatum alle notwendigen Unterlagen für den Beitrag/Werbeanzeige dem Verlag zur Verfügung zu stellen.
Sind die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht geeignet oder beschädigt, fordert der Verlag sobald er dies erkennt unverzüglich Ersatz an.
Werden notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig geliefert, ist der Verlag berechtigt den bestellten Raum mit der Angabe des Kunden Anschrift und Telefonnummer zu belegen. Die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag bleibt bestehen.
Die zum Druck notwendigen Unterlagen werden zwei Monate nach Erscheinen aufbewahrt.
Wurde vom Kunden nicht zuvor die Rücksendung von Druckunterlagen oder entsprechende Vorlage ausdrücklich schriftlich gefordert, ist nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Verlag berechtigt, diese Unterlagen ohne vorherige Ankündigung zu vernichten.
Hat der Auftraggeber die Rücksendung gefordert, erfolgt sie auf Gefahr des Kunden, der mit seinem Rücksendungsverlangen auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung der Unterlagen gegen den Verlag verzichtet.
9. Der Verlag ist berechtigt, die dem Auftrag zugrundeliegenden Daten zum Zwecke der Vertragsabfertigung und der Kundenbetreuung elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt von der Einwilligung unberührt.
10. Die Rechnung wird dem Auftraggeber mit Erscheinen der Anzeige erteilt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und an den Verlag unter Angabe der Rechnungsnummer zum Ausgleich zu bringen.
Befindet sich der Kunde im Verzug oder bestehen aus anderen Gründen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist der Verlag, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, befugt, die Annahme weiterer Aufträge bzw. dessen Ausführung von der Stellung von Sicherheiten insbesondere von der Leistung der Vorkasse abhängig zu machen.
Für die Dauer des Zahlungsverzuges ist der Verlag über dies berechtigt, die Annahme für weitere Aufträge selbst dann zu verweigern, wenn für diese Sicherheiten gestellt wurden.
Der Verlag kann für jede Mahnung nach Verzugseintritt den Betrag von 5,00 EUR in Rechnung stellen.
Der Kunde ist weder zur Aufrechnung noch zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, es sei denn seine erhobenen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verlag anerkannt.
11. Erfüllungsort ist Reppenstedt.
Der Vertrag unterliegt Deutschem Recht.
Gerichtsstand ist bei allen sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten Lüneburg.